Wichtiger Tipp für alle, die in Deutschland leben
Geld für die Pflege von Angehörigen bekommen? Möglich
Viele Angehörige müssen ihre Arbeitsprozente herunterfahren, um die sehr aufwendige Pflege der Angehörigen überhaupt zeitlich bewältigen zu können. Dies führt in einer eh schon stark belasteten Situation auch noch zu höheren finanziellen Sorgen.
Aus diesem Grund möchten wir euch unbedingt einen Tipp weitergeben, mit ihr über Umwege eine finanzielle Entlastung für eure Hilfe erhalten könnt.
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegekassen in Deutschland, die dazu dient, die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere private Personen zu unterstützen.
Es gehört zur gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und kann statt oder zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen genutzt werden.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Du hast Anspruch, wenn:
- du einen anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 hast
- du zu Hause gepflegt oder betreut wirst
- die Pflege von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen sichergestellt ist
- du versichert bist (gesetzlich oder privat – dann über den Pflegeversicherungsträger)
Wichtig: Für Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, hier gibt es stattdessen z. B. einen Entlastungsbetrag.
Wichtig: Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Wenn das nicht möglich ist, kann das eine bevollmächtigte Person oder ein Betreuer tun. Wenn du gerade im Krankenhaus bist, kann auch der Sozialdienst einen Eilantrag stellen.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab.
Stand (2025/2026):
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 1 | kein Anspruch |
| 2 | 347 Euro |
| 3 | 599 Euro |
| 4 | 800 Euro |
| 5 | 990 Euro |
Diese Beträge gelten, wenn die Pflege zuhause durch private Personen erfolgt.
Das Pflegegeld ist:
steuerfrei
frei verwendbar (du entscheidest, wie du es nutzt)
ideal zur Anerkennung von Aufwand, Assistenz oder zur Entlastung der pflegenden Person … etc.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Voraussetzung: Pflegegrad beantragen
Bevor du Pflegegeld bekommst, musst du einen Pflegegrad feststellen lassen.
Dafür musst du bei deiner Pflegekasse / Krankenkasse einen Antrag stellen.
Die Pflegekasse beauftragt dann einen Gutachter (z. B. MDK), der deine Situation bewertet.
Antrag auf Pflegegeld stellen
Wenn du einen Pflegegrad ≥ 2 bekommst:
- Du kannst bei deiner Pflegekasse ein Pflegegeld beantragen.
- Der Antrag kann formlos gestellt werden (z. B. per Anruf, Brief, E-Mail).
- Die Pflegekasse sendet dir in der Regel ein Formular zu, das du dann ausfüllst.
- Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab dem Antragsdatum, wenn du es später einreichst, aber nur bis zum Zeitpunkt, an dem du erstmals Kontakt mit der Pflegekasse wegen des Antrags aufgenommen hast.
Weitere Hinweise
- Du kannst Sachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung nutzen, also z. B. teilweise durch einen Pflegedienst und teilweise durch Angehörige.
- Pflegegeld wird gezahlt, auch wenn du privat versichert bist, sofern du in einer Pflege-Pflichtversicherung bist.
- Beantragt man Pflegegeld zu spät, kann es rückwirkend nur bis zum Datum des ersten Antragskontakts erstattet werden.
- Wenn du keine Pflegeversicherung hast (z. B. weil du nicht ausreichend Pflichtbeiträge geleistet hast), kann statt Pflegegeld ggf. Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden.
