Wichtiger Tipp für alle Schweizer
Geld für die Pflege von Angehörigen bekommen? Ja
Viele Angehörige müssen ihre Arbeitsprozente herunterfahren, um die sehr aufwendige Pflege der Angehörigen überhaupt zeitlich bewältigen zu können. Dies führt in einer eh schon stark belasteten Situation auch noch zu höheren finanziellen Sorgen.
Aus diesem Grund möchten wir euch unbedingt einen Tipp weitergeben, der uns sehr entlastet hat, nämlich die Anstellung bei einem privaten Pflegedienstleister, der Angehörige für ihre Pflegeleistungen bezahlt.
Was ist Pflegewegweiser.ch eigentlich?
Pflegewegweiser ist kein staatlicher Leistungsträger, sondern ein privater Dienstleister, der pflegende Angehörige unterstützt, indem er sie:
als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin anstellt,
ihnen hilft, ihren Einsatz fachgerecht zu dokumentieren,
eine finanzielle Vergütung für geleistete Grundpflegestunden ermöglicht,
und Pflegebedarfserhebungen vor Ort durchführt.
Das Konzept steht in der Schweiz im Kontext neuer gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher Möglichkeiten, pflegende Angehörige zu entlohnen und ihnen arbeitsrechtliche Sicherheit zu geben, die seit 2021 durch neue Regelungen zur Entschädigung pflegender Angehöriger etabliert wurden.
Wie funktioniert das konkret?
Bedarfsermittlung vor Ort
Einmalig oder wiederkehrend besucht eine diplomierte Pflegefachperson der Organisation den Pflegebedürftigen zu Hause, um den tatsächlichen Pflegebedarf professionell zu erfassen.
Diese Bedarfsabklärung umfasst die Ermittlung, welche Grundpflege‑ und Unterstützungsleistungen täglich benötigt werden (z. B. Körperpflege, Hilfe beim Essen, Mobilität). Diese Abklärung wird regelmässig (meist alle 6 Monate) wiederholt.
Arbeitsvertrag für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige erhalten über Pflegewegweiser einen Arbeitsvertrag, der es ihnen erlaubt, offiziell angestellt zu sein und Lohn für ihre Pflegearbeit zu erhalten.
Die Pflegefachleute unterstützen bei:
Erstellung des Arbeitsvertrags,
Abwicklung von Sozialversicherungsbeiträgen,
korrekter Anmeldung bei AHV/IV, Unfallversicherung, und weiteren obligatorischen Versicherungen,
und mehr.
Der Stundenlohn beträgt CHF 37.90 pro Stunde für die erbrachten Grundpflegeleistungen (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag).
Beratung und Unterstützung
Pflegewegweiser stellt nicht nur Verträge und Lohnabrechnung zur Verfügung, sondern bietet auch:
Pflegeberatung (z. B. zu Körperpflege, Mobilität),
fachliche Unterstützung und individuelle Tipps,
und bei Bedarf Kontakt zu Pflegefachpersonen, die Fragen beantworten.
Pflegehelferkurse für Angehörige
Pflegende Angehörige können kostenfreie Pflegehelferkurse absolvieren, die Grundlagenwissen, praktische Fertigkeiten und Austausch mit anderen Betreuenden vermitteln. Diese Kurse können sowohl online als auch vor Ort stattfinden und decken Themen wie Kommunikation, Körperpflege, Selbstfürsorge und sichere Pflegepraxis ab.
Dokumentation und Abrechnung
Pflegende Angehörige müssen ihre geleisteten Pflegestunden über eine App dokumentieren, damit sie für jede Stunde entlohnt werden können. Die Organisation übernimmt in der Regel die Lohnabrechnung und Meldungen an die entsprechenden Behörden.
Welche Voraussetzungen bzw. Qualifikationen braucht man?
Für pflegende Angehörige
Wohnsitz in der Schweiz,
Rechtlicher Status zur Anstellung (z. B. nicht beschränkt auf bestimmte Bewilligungen),
Pflegeauftrag und dokumentierter Bedarf durch die Fachperson,
Bereitschaft zur Pflegearbeit und zur Dokumentation der geleisteten Stunden.
Für die pflegebedürftige Person
Es muss ein nachgewiesener Pflegebedarf bestehen – dieser wird durch die Fachperson vor Ort bewertet.
Es ist hilfreich, wenn bereits eine ärztliche Verordnung bzw. ein Pflegeprofil der Krankenkasse vorliegt, insbesondere, wenn zusätzliche Spitex‑Leistungen involviert sind.
Der Pflegebedarf muss regelmässig und nicht nur sporadisch vorhanden sein, damit eine Anstellung und Abrechnung sinnvoll ist.
